Wissen & Werkzeuge
In einer bundesweiten Befragung wurden rund 12.700 Pflegekräfte gefragt, was gegeben sein müsste, damit sie in den Beruf zurückkehren oder ihre Stunden erhöhen. Nicht, was sie über ihren Beruf denken, sondern was konkret anders sein müsste. Das ist dieselbe Frage, die eine Stellenanzeige beantworten muss.
Klicken Sie auf eine Zeile, um zu sehen, was sie für eine Stellenanzeige bedeutet. 4 der zehn lassen sich in einer Anzeige nachprüfbar beantworten, die übrigen sechs sind Kultur.
Die wichtigste Bedingung überhaupt, und keine Anzeige kann sie belegen. „Kollegiales Team“ steht in fast jeder und sagt nichts. Was Sie stattdessen tun können: die Dinge nennen, die man nachprüfen kann. Sie sind der Beleg für dieselbe Aussage.
Eine Stellenanzeige kann das behaupten, aber nicht belegen.
Ebenfalls nicht belegbar. Wer es trotzdem sagen will, nennt den Namen und die Durchwahl der Pflegedienstleitung: Eine Führungskraft, die ansprechbar ist, ist eine Aussage. Ein Adjektiv ist keine.
Eine Stellenanzeige kann das behaupten, aber nicht belegen.
Kultur. Der nachprüfbare Nachbar dieser Bedingung ist der Personalschlüssel: Wer ihn nennt, sagt etwas über Belastung, das nachzählbar ist.
Eine Stellenanzeige kann das behaupten, aber nicht belegen.
Folgt aus der Besetzung und lässt sich nicht getrennt davon versprechen. Wer Zeit verspricht, ohne die Besetzung zu nennen, verspricht nichts.
Eine Stellenanzeige kann das behaupten, aber nicht belegen.
Selten in einer Anzeige, aber möglich: Welches System im Einsatz ist und ob am Bett dokumentiert wird, ist eine Tatsache und keine Zusage.
Eine Stellenanzeige kann das behaupten, aber nicht belegen.
Kultur, mit einer nachprüfbaren Ecke: Wer Pflegekräfte in Visiten, Übergaben oder Fallbesprechungen einbindet, kann das benennen.
Eine Stellenanzeige kann das behaupten, aber nicht belegen.
Sechs der zehn sind Kultur. Legen Sie den Schalter um, um zu sehen, worüber eine Stellenanzeige überhaupt entscheiden kann.
Gegen die Intuition
Wer eine Pflegeanzeige schreibt, greift oft zu genau den Hebeln, die am wenigsten ziehen.
Der Ausschluss von Nacht- und Wochenenddiensten ist der unwichtigste Faktor des gesamten Rankings, bei Ausgestiegenen wie bei Teilzeitkräften. Entscheidend ist nicht, wann gearbeitet wird, sondern ob der Plan hält.
Der Themenbereich Weiterbildung und Karriere hat von allen die geringste Bedeutung für Rückkehr und Aufstockung. Mit genau einer Ausnahme, und die steht auf Platz 10 von 67: dass sie sich im Gehalt niederschlägt.
Wiedereinstiegsprämien und Informationstage für Interessierte werden gering bewertet. Deutlich wichtiger und im Gesamtranking weit oben: eine geregelte, strukturierte Einarbeitung durch eine Führungskraft oder Praxisanleitung, und die Begleitung durch eine Kollegin.
Die Reihenfolge wurde für 25 Teilgruppen geprüft: Ausgestiegene und Teilzeitkräfte, Kranken- und Langzeitpflege, Geschlecht, Gesundheitszustand. Bis auf eine kleine Ausnahme ist sie überall dieselbe.
Der Begriff steht auf Rangstufe 2 und ist der am häufigsten genannte in den freien Antworten. Die Erhebung löst ihn selbst auf, in dieser Reihenfolge:
Dazu, aus denselben freien Antworten: längerer Vorlauf bei der Planung, Rücksicht auf individuelle Bedürfnisse, und ein Ausfallmanagement, das nicht darauf beruht, dass jemand aus dem Frei kommt.
Wenn Sie in der Pflege arbeiten
Personalschlüssel, Dienstplanvorlauf, Einspringen aus dem Frei und was eine Fachweiterbildung beim Gehalt bewirkt: Das sind keine unbescheidenen Fragen, sondern die vier Angaben, die über Ihre Zufriedenheit entscheiden. Bei uns stehen sie als Pflichtangaben in jeder Anzeige, bevor Sie sich bewerben.
Wenn Sie Pflege einstellen
Die 4 belegbaren Bedingungen fehlen in fast jeder Stellenanzeige. Genau deshalb heben sie heraus: Wer den Personalschlüssel nennt, sagt etwas, das die Anzeige daneben nicht sagt. Unser Check bewertet Ihre bestehende Anzeige kostenlos nach genau diesen Rängen.
Quelle
„Ich pflege wieder, wenn …“. Potenzialanalyse zur Berufsrückkehr und Arbeitszeitaufstockung von Pflegefachkräften. Bundesweite Befragung, herausgegeben von der Arbeitnehmerkammer Bremen, rund 12.700 Teilnehmende (etwa ein Viertel ausgestiegene, drei Viertel teilzeitbeschäftigte Pflegekräfte). Die Anteile beruhen je nach Frage auf 6.344 bis 7.741 Antworten. Kurzfassung als PDF.
Die Spalte „kann eine Anzeige das beantworten“ ist unsere Einordnung und nicht Teil der Erhebung. Alles andere auf dieser Seite stammt aus der Studie und ist nicht von uns gerundet.